Wer die af5 nicht mehr nutzt, tritt aus dem Hausverein der af5 aus und gibt damit das Mitspracherecht ab. Die Hausgemeinschaft sucht dann nach neuen Nutzer*innen. Bei Einzug treten diese in den Hausverein ein und werden so Teil der Selbstverwaltung.
Wer die af5 nicht mehr nutzt, tritt aus dem Hausverein der af5 aus und gibt damit das Mitspracherecht ab. Die Hausgemeinschaft sucht dann nach neuen Nutzer*innen. Bei Einzug treten diese in den Hausverein ein und werden so Teil der Selbstverwaltung.