Direktkredite sind Nachrangdarlehen. Der Kreditvertrag enthält deswegen eine qualifizierte Rangrücktrittklausel. Das bedeutet, als Direktkreditnehmende können wir keine banküblichen Sicherheiten garantieren. Im Fall eines finanziellen Engpasses kann es sein, dass wir Direktkredite inkl. Zinsen nicht fristgerecht zurückzahlen können, falls dies unsere Insolvenz bedeuten würde. Sollte es zu einer Insolvenz der GmbH kommen, werden die Direktkredite nur nachrangig bedient. Alle anderen, nicht-nachrangigen Geldgebenden, etwa Banken, erhalten ihr Geld zuerst zurück.